Die jüngste Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-521/21 wirft ein scharfes Licht auf die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und die Unabhängigkeit der Justiz in der Europäischen Union. Im Zentrum der Debatte steht die Frage, ob Gerichte, in denen Richter tätig sind, deren Ernennung durch potenziell fehlerhafte Verfahren erfolgt ist, die Anforderungen eines „durch Gesetz errichteten Gerichts“ erfüllen können.
Der EuGH betont, dass die zweite Unterabsatz von Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), gelesen im Licht von Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, verlangt, dass nationale Gerichte alle relevanten Umstände berücksichtigen müssen, die die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eines Gerichts beeinträchtigen könnten. Dies schließt die Reform des polnischen Landesjustizrats (Krajowa Rada Sądownictwa, KRS) und das Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs für Kandidaten im Ernennungsverfahren ein.
Die Entscheidung des EuGH hat weitreichende Konsequenzen. Sie fordert nationale Gerichte dazu auf, nationale Vorschriften außer Acht zu lassen, die die Überprüfung der Ernennung von Richtern behindern. Dies umfasst auch Interpretationen durch das polnische Verfassungsgericht, die solche Überprüfungen einschränken. Der Gerichtshof unterstreicht, dass der praktische Schutz des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht, das durch Gesetz errichtet wurde, gewährleistet werden muss.
Besonders brisant ist die Feststellung, dass Richter, deren Ernennung durch gravierende Verfahrensmängel gekennzeichnet ist, von der richterlichen Tätigkeit ausgeschlossen werden können. Dies stellt eine klare Botschaft dar: Die Integrität der Justiz ist ein unverhandelbares Fundament der Rechtsstaatlichkeit. Der EuGH weist darauf hin, dass die Schwere und Natur der Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von Richtern entscheidend sind, um die Einhaltung der Garantien eines „durch Gesetz errichteten Gerichts“ zu beurteilen.
Diese Entscheidung ist nicht nur ein juristischer Präzedenzfall, sondern auch ein politisches Signal an Mitgliedstaaten, die die Unabhängigkeit ihrer Justiz gefährden. Sie verdeutlicht, dass die EU bereit ist, entschlossen gegen Verstöße vorzugehen, um die Rechtsstaatlichkeit zu wahren. Die Rechtssache C-521/21 ist ein eindrucksvolles Beispiel dafür, wie europäisches Recht die Grundwerte der Union schützt und stärkt.