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    Tages Monitor Oktober 13, 2026

    Missbrauchsbeauftragte warnt: Risiken für Kinder im digitalen Raum auf Rekordhoch

    Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, warnt vor einem noch nie dagewesenen Risiko sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Internet.

    Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, hat in ihrem aktuellen Bericht auf die alarmierende Zunahme sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hingewiesen. Sie erklärte, dass das Risiko, Opfer solcher Gewalt zu werden, noch nie so hoch gewesen sei wie heute. Besonders die rasante Entwicklung im digitalen Bereich trage maßgeblich zu dieser Gefahr bei. Claus betonte: ‚Die Risiken im digitalen Raum explodieren.‘ Täter hätten durch das Internet deutlich mehr Möglichkeiten, Zugang zu potenziellen Opfern zu finden.

    Laut dem Bericht hat bereits jeder vierte Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren sogenannte Cybergrooming-Erfahrungen gemacht. Dabei handelt es sich um die gezielte Kontaktaufnahme von Erwachsenen mit Minderjährigen über das Internet, um diese sexuell zu manipulieren. Claus fordert daher eine Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes, der nicht nur Kinder unter 14 Jahren, sondern auch ältere Jugendliche umfassen soll. Zudem wies sie auf die Gefahren durch Künstliche Intelligenz hin, die beispielsweise harmlose Profilfotos in Nacktbilder umwandeln und so sexuelle Erpressung erleichtern könne.

    Die Zahl der Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs bleibt laut Kriminalstatistik auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2025 wurden 17.126 Fälle registriert, was einem Anstieg von 1.600 Fällen im Vergleich zu vor fünf Jahren entspricht. Claus kritisierte, dass nur elf von 16 Bundesländern Schutzkonzepte in Schulen eingeführt haben, und forderte die übrigen Länder, darunter Hamburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Bayern und Bremen, zum Handeln auf. Sie plädierte zudem für die Einführung eines Schulfachs ‚Digitale Welt/Digitalität‘, um Kinder und Jugendliche besser auf die Risiken im Netz vorzubereiten. Der Bericht wird nun erstmals im Bundestag und in der Bundesregierung diskutiert, wie es das UBSKM-Gesetz vorsieht.


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