Die Europäische Union sieht sich erneut mit einer Blockade ihrer Russland-Politik konfrontiert, doch der Ursprung des Problems hat sich verlagert. Jahrelang war Ungarn unter Viktor Orbán der Hauptakteur, der Sanktionen und Unterstützung für die Ukraine verzögerte. Mit der neuen Regierung in Budapest schien dieses Hindernis überwunden – doch nun hat Bulgarien unter Premierminister Rumen Radev die Rolle des Blockierers übernommen.
Während des EU-Gipfels im Juni erklärte Radev, dass Sofia das 21. Sanktionspaket gegen Russland ablehnen werde. Seine Einwände reichen von geopolitischen Bedenken bis hin zu wirtschaftlichen Auswirkungen: Die Aufnahme des russischen Patriarchen Kirill in die Liste der Vermögenssperren und Reiseverbote könnte Bulgariens einzige Raffinerie, betrieben von Lukoil, gefährden. Zudem befürchtet Radev Störungen bei der Versorgung mit Düngemitteln und Ersatzteilen für die Metro in Sofia.
Diese Argumente verdienen eine sorgfältige Prüfung, doch das größere Problem liegt in der Struktur der EU-Entscheidungsfindung. Nach dem Einstimmigkeitsprinzip kann eine einzige nationale Regierung Maßnahmen blockieren, die russische Banken, Exportkontrollen, Schattenflotten und Sanktionsnetzwerke betreffen, bis ihre Einwände berücksichtigt werden. Dieses Prinzip, ursprünglich als Schutz der Souveränität gedacht, hat sich in ein Instrument der Blockade verwandelt.
Die Einstimmigkeit wird oft als Konsens dargestellt, doch wahre Konsensbildung erfordert Überzeugung und Kompromissbereitschaft. Ein Veto hingegen verwandelt eine nationale Einwendung in ein Druckmittel, das die gesamte EU-Politik beeinflusst. Bulgarien mag berechtigte wirtschaftliche Sorgen haben, doch diese sollten nicht dazu führen, dass Maßnahmen gegen Russlands militärisch-industriellen Komplex oder Sanktionsumgehungsnetzwerke aufgehalten werden.
Die EU könnte praktische Schritte unternehmen, um solche Blockaden zu umgehen. Eine Möglichkeit wäre, persönliche Sanktionen von sektoralen Maßnahmen zu trennen und spezifische Ausnahmeregelungen für betroffene Länder zu schaffen. So könnte Bulgarien seine Einwände gegen die Aufnahme von Patriarch Kirill äußern, ohne die gesamte Sanktionspolitik zu blockieren.
Eine weitere Option liegt bereits in den EU-Verträgen: Das Prinzip der konstruktiven Enthaltung gemäß Artikel 31(1) des Vertrags über die Europäische Union. Dieses erlaubt einem Mitgliedstaat, sich von einer Entscheidung zu distanzieren, ohne sie zu verhindern. Seit der russischen Invasion wurde dieses Instrument bereits für Ukraine-Hilfsmaßnahmen genutzt und könnte auch hier Anwendung finden.
Die EU muss dringend Wege finden, um das Einstimmigkeitsprinzip zu reformieren oder zumindest flexibler zu gestalten. Die Blockade einzelner Maßnahmen durch nationale Interessen gefährdet die Handlungsfähigkeit der Union und schwächt ihre Position gegenüber Russland. Konsens darf nicht zur Geisel eines Vetos werden.