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  • Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kindersexpuppen

    Tages Monitor Juli 2, 2026

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Kindersexpuppen

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Kindersexpuppen in Deutschland bestätigt, um Kinder vor potenziellen Gefahren zu schützen.

    In einem am 02.07.2026 veröffentlichten Beschluss argumentierte das Gericht, dass das Ausleben sexueller Selbstbestimmung kein Recht auf den Erwerb und Besitz solcher Puppen begründet. Der Staat habe die Pflicht, Kinder zu schützen, da die Nutzung dieser Puppen die Hemmschwelle für tatsächlichen Kindesmissbrauch senken könnte. Verstöße gegen das Verbot können mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden. Die Beschwerdeführer sahen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung im Grundgesetz verletzt.


    Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de

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