Bundestag: Keine Akklamation, sondern echte Beratung gefordert
Bundestag: Keine Akklamation, sondern echte Beratung gefordert
Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Reform der parlamentarischen Abläufe zur Sicherung der Mitwirkungsrechte der Abgeordneten.
Am 26. Februar 2026 verhandelte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts über die Frage, wie viel Zeit Abgeordnete benötigen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Hintergrund ist die Kritik an der Praxis, weitreichende Gesetzesänderungen kurzfristig vorzulegen, wie es beim Heizungsgesetz der Fall war. Abgeordnete hatten teils nur Minuten, um über komplexe Änderungen zu beraten.
Das Gericht betonte, dass der Bundestag gemäß Art. 40 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet ist, ein Gesetzgebungsverfahren zu normieren, das die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet. Die Praxis, Gesetzesentwürfe über Nacht zu ändern und ohne ausreichende Beratung zu verabschieden, gefährdet die Qualität der Gesetzgebung und die demokratische Legitimation. Eine Reform der Geschäftsordnung wird dringend gefordert.
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