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    Tages Monitor September 13, 2026

    Steuerreform: Entlastung für Familien geplant

    Die schwarz-rote Koalition plant eine Steuerreform, die Familien und mittlere Einkommen um Milliarden entlasten soll.

    Die schwarz-rote Koalition hat sich auf eine umfassende Steuerreform geeinigt, die ab 2028 in voller Wirkung greifen soll. Ziel ist es, Familien und mittlere Einkommen zu entlasten. Das Gesamtvolumen der Entlastungen wird auf rund zehn Milliarden Euro pro Jahr beziffert. Besonders Familien mit Kindern sollen profitieren: Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von 60.000 Euro wird jährlich um mehr als 600 Euro entlastet.

    Ein zentraler Punkt der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser soll in zwei Stufen von derzeit 12.348 Euro auf rund 12.900 Euro im Jahr 2028 steigen. Damit bleibt das Existenzminimum steuerfrei. Zudem wird der Spitzensteuersatz künftig erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 70.600 Euro greifen, statt wie bisher ab 69.879 Euro. Dies soll den Steuertarif für Einkommen zwischen 17.800 und 70.600 Euro abflachen.

    Familien profitieren zusätzlich von einer Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes. Das Kindergeld soll bis 2028 in zwei Stufen auf 272 Euro pro Monat steigen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der berufsbedingte Ausgaben abdeckt, wird ebenfalls um 200 Euro auf 1.430 Euro erhöht. Beispiele des Finanzministeriums zeigen, dass Paare mit mittleren Einkommen und zwei Kindern jährlich zwischen 632 und 678 Euro mehr zur Verfügung haben werden. Alleinerziehende können je nach Einkommen mit einer Entlastung zwischen 468 und 496 Euro rechnen.

    Zur Finanzierung der Reform wird die sogenannte Reichensteuer angepasst. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gilt ein Steuersatz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro steigt dieser auf 47 Prozent. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen wird von 20 Prozent auf 15 Prozent reduziert, mit einem maximalen Abzugsbetrag von 900 Euro jährlich. Zudem wird der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben. Die staatliche Förderbank KfW soll in den Jahren 2027 und 2028 jeweils 500 Millionen Euro an den Bund abführen.

    Die Reform erfordert die Zustimmung des Bundesrats, da Bund und Länder gemeinsam von den Einnahmen der Einkommensteuer profitieren. Um die Länder zu entlasten, hat die Bundesregierung zugesagt, einige Steuerausfälle auszugleichen. Zudem soll die Steuererklärung vereinfacht werden. Bis Herbst sollen konkrete Vorschläge von Bund und Ländern vorliegen.


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