Rechtswissenschaftler kritisieren Hessens Gesetzantrag zur Bestrafung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Rechtswissenschaftler kritisieren Hessens Gesetzantrag zur Bestrafung der Leugnung des Existenzrechts Israels
Ein von Hessen im Bundesrat eingebrachtes Gesetz zur Bestrafung der Leugnung des Existenzrechts Israels wird von führenden Rechtswissenschaftlern als grundgesetzwidrig eingestuft.
In einer Stellungnahme an den Präsidenten und den Rechtsausschuss der Länderkammer äußern prominente Juristen, darunter Professoren wie Kai Ambos und Michaela Hailbronner, Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Grundgesetz. Sie betonen, dass die Meinungsfreiheit nur durch allgemeine Gesetze eingeschränkt werden könne, nicht durch das Verbot spezifischer Meinungen. Der scheidende Antisemitismusbeauftragte Klein hingegen unterstützt den Gesetzesvorstoß und kritisiert antisemitische Äußerungen auf Demonstrationen. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für die Leugnung des Existenzrechts Israels vor, was derzeit nicht strafbar ist, es sei denn, es wird in Verbindung mit Straftaten geäußert.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
