Freigelassener „Maschsee-Mörder“ erneut vor Gericht – Rückfallgefahr festgestellt
Freigelassener „Maschsee-Mörder“ erneut vor Gericht – Rückfallgefahr festgestellt
Der 38-jährige Alexander K., bekannt als der „Maschsee-Mörder“, steht erneut vor Gericht, da ihm gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme vorgeworfen werden, während ein Gutachter ihn als stark rückfallgefährdet einstuft.
Der 38-jährige Alexander K., der 2025 nach einer zwölfjährigen Haftstrafe wegen Mordes freigelassen wurde, steht erneut vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, seine Ex-Freundin bedroht, misshandelt und in ihrer Wohnung eingesperrt zu haben. Der psychiatrische Sachverständige im Prozess am Landgericht Düsseldorf bezeichnete den Angeklagten als emotional gestört, aggressiv und gemeingefährlich. Zudem schätzte er ihn als stark rückfallgefährdet ein, fand jedoch keine Hinweise auf eine krankhafte Psychose.
Alexander K. bestreitet die Vorwürfe und behauptet, seine Ex-Freundin sei eifersüchtig auf seine sozialen Kontakte gewesen und habe ihm Psychopharmaka ins Essen gemischt. Sein Verteidiger beantragte, Chat-Nachrichten als Beweismittel einzuführen, um die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen zu widerlegen. Laut der Aussage der Ex-Freundin habe K. sie kurz vor Weihnachten nach einem Streit zu Boden gestoßen, gewürgt und später in ihrer Wohnung eingesperrt. Der Angeklagte hingegen betonte, er habe Weihnachten mit ihrer Familie verbracht.
Alexander K. war 2012 wegen Mordes an einer Prostituierten aus Ibbenbüren verurteilt worden. Er hatte die Frau getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Maschsee in Hannover entsorgt. Das Landgericht Hannover stellte damals fest, dass er aus reiner Mordlust gehandelt habe, und wies ihn in eine Psychiatrie ein. Nach seiner Entlassung zog er im Sommer 2025 zu seiner späteren Ex-Freundin nach Düsseldorf. Sollte er im aktuellen Verfahren schuldig gesprochen werden, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung.
