Bundesverfassungsgericht: ARD und ZDF klagen gegen ausbleibende Rundfunkbeitragserhöhung
Bundesverfassungsgericht: ARD und ZDF klagen gegen ausbleibende Rundfunkbeitragserhöhung
Die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF haben Verfassungsbeschwerde eingereicht, da die Bundesländer der Empfehlung zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags nicht nachgekommen sind.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum 1. Januar 2025 empfohlen. Diese Empfehlung wurde jedoch Anfang des Jahres auf eine Erhöhung ab 2027 geändert. ARD und ZDF argumentieren, dass ihr Grundrecht auf Rundfunkfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt wird. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird heute nicht erwartet.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
