Bundesregierung plant Verschärfung des Umweltstrafrechts zur Umsetzung einer EU-Richtlinie
Bundesregierung plant Verschärfung des Umweltstrafrechts zur Umsetzung einer EU-Richtlinie
Das Kabinett stimmt heute über einen Gesetzentwurf ab, der die Strafen für Umweltkriminalität erhöhen soll.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass bei vorsätzlichen Umweltschäden, wie etwa einer Ölpest, künftig mindestens ein Jahr Haft verhängt werden kann. Für die unerlaubte Entsorgung gefährlicher Abfälle sind Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen. Zudem sollen Behörden bei schweren Umweltstraftaten verdeckte Ermittlungen durchführen dürfen. Europol weist darauf hin, dass Umweltkriminalität ähnlich profitabel wie Drogenhandel ist, jedoch bislang mit niedrigen Strafen belegt war.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
