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    Tages Monitor Oktober 28, 2026

    Neue Regeln für sichtbare Tattoos bei der Polizei in Niedersachsen und Bremen

    Polizisten in Niedersachsen dürfen künftig sichtbare Tattoos an Armen und Beinen tragen, jedoch unter bestimmten Auflagen.

    Ab dem 29. Oktober tritt in Niedersachsen eine neue Verordnung zum Erscheinungsbild von Polizeibeamten in Kraft. Diese erlaubt es Polizisten, sichtbare Tätowierungen an Armen und Beinen zu tragen, sofern diese den Vorgaben entsprechen. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2013 wird damit abgelöst. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begründet die Änderung mit einem gesellschaftlichen Wandel.

    Nicht alle Tattoos sind jedoch erlaubt. Verboten sind insbesondere Motive, die obszön, diskriminierend, gewaltverherrlichend oder menschenverachtend sind, sowie Darstellungen verbotener Vereinigungen. Tätowierungen müssen mit einem neutralen und vertrauenswürdigen Auftreten vereinbar sein. Für repräsentative Aufgaben oder Einsätze mit besonderer Öffentlichkeitswirkung kann weiterhin eine Abdeckung verlangt werden, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.

    Für Tattoos an Kopf, Hals und Händen gelten strengere Regeln. Diese müssen im Dienst grundsätzlich abgedeckt werden, sofern dies möglich ist. Tätowierungen im Gesicht und an den Ohren sind nicht gestattet, mit Ausnahme von unauffälligem Permanent-Make-up. Die Polizeigewerkschaften begrüßen die neuen Vorgaben grundsätzlich, fordern jedoch teils mehr Flexibilität, etwa für kleine Tattoos an unauffälligen Stellen. Über Zweifelsfälle entscheidet die zuständige Dienststelle im Einzelfall.


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