Gutachten: AfD gefährdet demokratische Grundordnung
Tages Monitor
September 18, 2026
Gutachten: AfD gefährdet demokratische Grundordnung
Ein neues Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zeigt: Die AfD missachtet systematisch die Menschenwürde und gefährdet die Demokratie.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat ein umfassendes Gutachten vorgelegt, das die AfD als verfassungswidrig einstuft. Auf 3060 Seiten argumentieren die Juristen, dass die Partei durch ihre Ziele und das Verhalten ihrer Anhänger die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet. Tausende Belege stützen diese Einschätzung, die nun erneut Rufe nach einem Parteiverbotsverfahren laut werden lässt.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sowie Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben sich öffentlich für juristische Schritte gegen die AfD ausgesprochen. Laut dem Gutachten hätte ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hohe Erfolgschancen. Die Analyse zeigt, dass die AfD systematisch das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie missachtet, insbesondere durch diskriminierende politische Konzepte und Forderungen.
Die GFF hat über 2500 Belege ausgewertet, die zeigen, dass die Partei gezielt Ausländer, Deutsche mit Migrationshintergrund und Muslime ausgrenzt. Beispiele hierfür sind Forderungen nach Kopftuchverboten für Musliminnen in öffentlichen Einrichtungen sowie Minarettbau-, Muezzinruf- und Moscheebauverboten. Diese Maßnahmen verletzen die Menschenwürde und die Rechtsgleichheit der Betroffenen.
Weitere Forderungen der AfD, wie die Ausbürgerung straffälliger Deutscher mit Migrationshintergrund und die finanzielle Förderung ausschließlich für bestimmte deutsche Kinder, stehen ebenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. Zudem wird der Partei vorgeworfen, Schutzsuchende in Länder abschieben zu wollen, in denen ihnen Folter droht. Diese Politik schaffe privilegierte und weniger privilegierte Klassen, wobei ethnisch Deutsche bevorzugt würden.
In einigen Bereichen sieht das Gutachten jedoch keine ausreichende Beweislage für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung. So fehlen rechtliche Konkretisierungen bei behindertenfeindlichen Forderungen oder beim sogenannten Remigrationskonzept. Auch eine direkte Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus konnte nicht nachgewiesen werden.
Dennoch bleibt das Gesamtergebnis eindeutig: Die AfD wird als verfassungswidrig eingestuft. Anders als bei der Partei Die Heimat (ehemals NPD) ergibt sich dies nicht aus einem einzelnen Parteiprogramm, sondern aus einer umfassenden Analyse von Wahlprogrammen, parlamentarischen Anträgen und Äußerungen von Parteifunktionären. Der Anhang des Gutachtens listet zahlreiche Aussagen von AfD-Politikern auf, die die Menschenwürde verletzen und die demokratische Grundordnung gefährden.
Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sowie Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben sich öffentlich für juristische Schritte gegen die AfD ausgesprochen. Laut dem Gutachten hätte ein Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht hohe Erfolgschancen. Die Analyse zeigt, dass die AfD systematisch das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie missachtet, insbesondere durch diskriminierende politische Konzepte und Forderungen.
Die GFF hat über 2500 Belege ausgewertet, die zeigen, dass die Partei gezielt Ausländer, Deutsche mit Migrationshintergrund und Muslime ausgrenzt. Beispiele hierfür sind Forderungen nach Kopftuchverboten für Musliminnen in öffentlichen Einrichtungen sowie Minarettbau-, Muezzinruf- und Moscheebauverboten. Diese Maßnahmen verletzen die Menschenwürde und die Rechtsgleichheit der Betroffenen.
Weitere Forderungen der AfD, wie die Ausbürgerung straffälliger Deutscher mit Migrationshintergrund und die finanzielle Förderung ausschließlich für bestimmte deutsche Kinder, stehen ebenfalls im Widerspruch zum Grundgesetz. Zudem wird der Partei vorgeworfen, Schutzsuchende in Länder abschieben zu wollen, in denen ihnen Folter droht. Diese Politik schaffe privilegierte und weniger privilegierte Klassen, wobei ethnisch Deutsche bevorzugt würden.
In einigen Bereichen sieht das Gutachten jedoch keine ausreichende Beweislage für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung. So fehlen rechtliche Konkretisierungen bei behindertenfeindlichen Forderungen oder beim sogenannten Remigrationskonzept. Auch eine direkte Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus konnte nicht nachgewiesen werden.
Dennoch bleibt das Gesamtergebnis eindeutig: Die AfD wird als verfassungswidrig eingestuft. Anders als bei der Partei Die Heimat (ehemals NPD) ergibt sich dies nicht aus einem einzelnen Parteiprogramm, sondern aus einer umfassenden Analyse von Wahlprogrammen, parlamentarischen Anträgen und Äußerungen von Parteifunktionären. Der Anhang des Gutachtens listet zahlreiche Aussagen von AfD-Politikern auf, die die Menschenwürde verletzen und die demokratische Grundordnung gefährden.
Redaktion & Recherche: Investigatives Desk | AboMatrix
