Femizide: Staat muss Rechtsprechung anpassen
Tages Monitor
Juni 26, 2026
Femizide: Staat muss Rechtsprechung anpassen
Die ungleiche Bewertung von Femiziden in Deutschland erfordert dringend gesetzliche Änderungen.
Der Bundesgerichtshof behandelt Femizide unterschiedlich, je nach Motiv des Täters, was zu milderen Urteilen führt.
Justizministerin Stefanie Hubig erkennt die Notwendigkeit einer präziseren rechtlichen Einordnung, um die Anwendung des § 211 StGB zu verbessern.
Quelle: verfassungsblog.de
