Marla Svenja Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland ein
Marla Svenja Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung nach Deutschland ein
Der verurteilte Rechtsextremist Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen seine Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingelegt.
Liebich, der im Juli 2023 wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde, stellte zudem einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin des Landgerichts Pilsen. Das Oberlandesgericht in Prag wird nun über die Anträge entscheiden. Liebich, der nach seiner Festnahme nahe der deutsch-tschechischen Grenze in Auslieferungshaft sitzt, äußerte Bedenken um seine Sicherheit in einem deutschen Männergefängnis. Der Fall hat eine bundesweite Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz ausgelöst, da Liebich seinen Geschlechtseintrag und Vornamen nach der Verurteilung änderte, was als möglicher Missbrauch des Gesetzes kritisiert wird.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: welt.de
