Niedersachsen initiiert Bundesratsantrag zur Ahndung von Femiziden
Niedersachsen initiiert Bundesratsantrag zur Ahndung von Femiziden
Das Bundesland Niedersachsen plant, einen Antrag zur rechtlichen Einstufung von Femiziden als Mord im Bundesrat einzubringen.
Landesjustizministerin Wahlmann betont, dass das gezielte Töten von Frauen und Mädchen als Mord gewertet werden müsse. Aktuell verneinen Gerichte häufig Femizide als Mordmerkmal, insbesondere in Fällen emotionaler Ausnahmesituationen nach Trennungen. Laut Bundeskriminalamt ist nahezu täglich eine Frau in Deutschland von einem Tötungsdelikt durch ihren Partner oder Ex-Partner betroffen. Niedersachsen hatte bereits vor einem Jahr eine Prüfung beim Bundesjustizministerium angestoßen, das eine Nachschärfung des Strafrechts in Aussicht stellte. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt jedoch bislang nicht vor.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
