Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
Tages Monitor
Mai 20, 2026
Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg
Der Bundesfinanzhof hat die Neuregelung der Grundsteuer in Baden-Württemberg für rechtens erklärt und die Verwendung pauschaler Bodenrichtwerte legitimiert.
In einem Grundsatzurteil vom 20. Mai 2026 entschied der Bundesfinanzhof, dass die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg den rechtlichen Anforderungen entspricht. Dies folgt auf ein vorheriges Urteil, das das Bundesmodell für die Grundsteuer in elf Bundesländern bestätigte, während fünf Bundesländer, darunter Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Bayern, eigene Regelungen getroffen haben. Die unterschiedlichen Modelle führen zu zahlreichen Klagen auf Bundesebene.
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