Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Beweisanträge der AfD zurück
Verwaltungsgericht Wiesbaden weist Beweisanträge der AfD zurück
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat die Beweisanträge der AfD als irrelevant für das laufende Verfahren abgelehnt.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Vorwürfe der AfD als „bloße Behauptungen ins Blaue hinein“. Der Landesverband hatte über 280 Anträge eingereicht und mehr als 50 Zeugen befragen wollen, um zu klären, ob V-Leute in die Partei eingeschleust wurden und ob politischer Einfluss auf die Einstufung genommen wurde. In einem Eilverfahren im November 2023 hatte das Gericht bereits entschieden, dass die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist, jedoch die öffentliche Bekanntgabe durch das Innenministerium und den Verfassungsschutz als unzulässig erachtet.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: deutschlandfunk.de
