Wehrpflichtgesetz: Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte

Ein neuer Passus im Wehrpflichtgesetz verpflichtet männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren, vor einem längeren Aufenthalt im Ausland eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen. Laut § 3 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes dürfen diese Personen die Bundesrepublik Deutschland…









