Wohngeld und Kindergeld: Keine Anrechnung des Kindergeldes auf das Wohngeld
Wohngeld und Kindergeld: Keine Anrechnung des Kindergeldes auf das Wohngeld
In Deutschland können Wohngeld und Kindergeld gleichzeitig bezogen werden, ohne dass das Kindergeld die Höhe des Wohngeldes beeinflusst.
Das Wohngeld dient als staatlicher Zuschuss zur Deckung von Wohnkosten und wird anhand des Gesamteinkommens, der Haushaltsgröße und der Mietkosten berechnet. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB wird das Kindergeld nicht auf das Wohngeld angerechnet, was bedeutet, dass es keinen Einfluss auf den Wohngeldanspruch hat. Im Gegensatz dazu werden Unterhaltszahlungen bei der Berechnung des Gesamteinkommens berücksichtigt und können den Anspruch auf Wohngeld mindern.
Aus journalistischer Sorgfaltspflicht wurde dieser Bericht zusammengefasst von: augsburger-allgemeine.de
