Wohngeldanspruch trotz Schulden: Ein Überblick
Wohngeldanspruch trotz Schulden: Ein Überblick
In Deutschland ist die Zahl der verschuldeten Haushalte gestiegen, doch Schulden beeinträchtigen nicht den Anspruch auf Wohngeld.
Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können auch verschuldete Personen Wohngeld erhalten, da Schulden nicht als Einkommen zählen. Die Berechnung des Mindesteinkommens, das für den Anspruch erforderlich ist, berücksichtigt die Höhe der Miete und den Regelbedarf der Haushaltsmitglieder. Zudem sind Wohngeldleistungen gemäß SGB I unpfändbar, mit bestimmten Ausnahmen. Bei Mietschulden können Betroffene Unterstützung durch Jobcenter oder Sozialämter beantragen, wobei zunächst ein Wohngeldanspruch geprüft wird.
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